Namensgebung – was ist üblich

Seit 2013 müssen sich Paare bei der Hochzeit nicht mehr für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden.

Sie können frei wählen, ob sie bei der Hochzeit ihren eigenen Namen behalten oder einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen.

Der Familienname nach der Hochzeit  – Wie soll ich nach der Hochzeit heißen?

 

 

So steht jedes Paar irgendwann vor der Frage: „Nehmen wir bei unserer Hochzeit denselben Namen an, behalten wir jeder unseren oder soll es doch lieber ein Doppelname werden?“ Während es früher so üblich war, dass eine Frau nach der Hochzeit den Nachnamen ihres Ehemannes angenommen hat, ist dies heutzutage nicht mehr zwingend der Fall: die Pflicht, einen gemeinsamen Ehenamen zu führen, besteht nicht mehr. Vielmehr entscheiden sich inzwischen viele Frauen dazu, ihren eigenen Nachnamen zu behalten, oder einen Doppelnamen anzunehmen.

Welcher Name soll es werden?

 

Ein paar Fragen, die ihr euch mit eurem Partner stellen solltet: wollen wir in Zukunft denselben Nachnamen tragen? Wenn ja, welcher soll es werden?  Wird ein Ehename ausgewählt, so kann entweder der Nachname des Mannes oder der der Frau dazu bestimmt werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dem betreffenden Namen um den Geburtsnamen oder um einen handelt, der durch eine vorherige Eheschließung hervorgeht.  Als gemeinsamer Ehenamen kann also auch ein Nachname aus einer früheren Ehe bestimmt werden. Dies ist möglich, wenn die Frau zum Zeitpunkt der Eheschließung den Nachnamen ihres früheren Mannes trägt und die Ehepartner diesen als gemeinsamen Ehenamen bestimmen möchten. Akzeptieren muss der Exmann dies nicht.

 

Dem Standesbeamten gegenüber ist zu erklären, welcher Ehenamen geführt werden soll.. Das erste Mal, dass dieser Familienname verwendet wird, ist bei der Unterschrift auf dem Standesamt.


Oder möchte sogar eine Person einen Doppelnamen tragen? Wenn ja, welche?

Aus den Beispielnamen Lotte Schmidt und Erwin Müller können folgende Nachnamenkombinationen entstehen:
 

  •     Lotte Schmidt, Lotte Müller, Lotte Schmidt-Müller, Lotte Müller-Schmidt
  •     Erwin Müller, Erwin Schmidt, Erwin Schmidt-Müller, Erwin Müller-Schmidt

 

 

 

Doppelnamen, wie zum Beispiel "Schmidt Müller" sind nicht mehr erlaubt. Der sogenannte Allianzname mit Bindestrich, wie zum Beispiel "Schmidt-Müller" darf aber weiterhin verwendet werden. Besitzt einer der Ehegatten bereits vor der Hochzeit einen Doppelnamen ist eine Aneinanderreihung der Namen nicht möglich. Wenn ihr in der Situation seid, dass ihr beide den identischen Nachnamen tragt, ist es leider nicht erlaubt, daraus einen Doppelnamen zu kreieren: Müller-Müller ist also leider verboten.


Namen der Kinder

 

Falls ihr euch für einen gemeinsamen Familiennamen entschieden habt, erhalten die Kinder auto­matisch diesen Namen. Ehepaare ohne einen gemeinsamen Familiennamen müssen bei der Hochzeit bestimmen, welchen Namen allfällige gemeinsame Kinder später tragen werden.

Bei Doppelnamen: Wenn Lotte und Erwin heiraten und Lotte ihren Nachnamen behält aber Erwin einen Doppelnamen trägt, also Lotte Schmidt und Erwin Schmidt-Müller oder Müller-Schmidt, werden die Kinder Schmidt heißen. Kinder können nicht den Doppelnamen annehmen, sondern bekommen den Ehenamen – in diesem Fall Schmidt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Müller der Ehename wird.

Ummeldung nach der Namensänderung

 

Wenn ihr euren Familiennamen bei der Eheschließung behalten möchten, könnt ihr dies bei der Anmeldung der Eheschließung im Standesamt angeben. Eine Änderung vom Personalausweis und weiteren Dokumenten ist in diesem Fall nicht nötig.

 

Habt ihr eine Namensänderung beantragt, solltet ihr nach der Eheschließung bei den sämtlichen Stellen die Ummeldung der Namensänderung vornehmen.

  • Personalausweis und Reisepass
    Für die Änderung benötigt ihr eure Geburtsurkunden Abschriften der Familienbücher.
  • Banken und Kreditinstitute
    Dabeihaben solltet ihr eine Kopie der Eheurkunde und des Personalausweises.
  • Sämtliche Versicherungen (Kranken, Haftpflicht, Sozial, etc.)
  • Unter Umständen weitere Ämter (Finanzamt, Jugendamt, BAföG-Amt, etc.)
  • Vermieter, Stromanbieter, Handyvertragspartner etc. informieren
  • Fahrzeugschein, Zulassung und Führerschein
    Den Führerschein müsst ihr nicht unbedingt ändern lassen, da es kein offizielles Ausweispapier ist. Die Zulassung und der Fahrzeugschein müssen allerdings aktualisiert werden!
  • Arbeitgeber informieren
  • Klingelschild und Briefkasten
  • Clubmitgliedschaften
    Weitere Unterlagen braucht ihr nicht vorlegen.
  • E-Mail Accounts
  • Homepage
    Denkt daran, falls ihr eine eigene Homepage habt, das Impressum zu ändern.
  • Social-Media-Kanäle

Nach der Hochzeit muss der Führerschein nicht geändert werden. Solltet ihr allerdings in einer Polizeikontrolle geraten,  müsst ihr euch mit dem geänderten Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.


Übrigens: Im Scheidungsfall kann der eigene Geburtsname problemlos wieder angenommen werden. Ein entsprechender Antrag hierfür kann auf dem zuständigen Ordnungsamt kostenpflichtig gestellt werden.

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